Rechtsanwaltskanzlei Zander Hildebrandt in Schwabach
Herzlich willkommen bei den Rechtsanwälten und Fachanwälten der Kanzlei Zander Hildebrandt in Schwabach bei Nürnberg.
Rechtsberatung für alle Lebenslagen durch die Kanzlei Zander Hildebrandt
Evelyn Zander, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, seit ca 8 Jahren Schwerpunkt Kindschaftsrecht
Johannes Hildebrandt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Dipl.-Päd Univ
Wir sind beide bundesweit im Kindschaftsrecht tätig.
Kinder sind das Wichtigste einer Gesellschaft. Sie zu schützen, auch vor oft verfrühten oder über das rechte Maß hinausschießende Maßnahmen des Staates ist unsere Motivation, täglich in diesem auch emotional fordernden Bereich des Familienrechts engagiert tätig zu sein.
Wir haben uns im facettenreichen Familienrecht ausschließlich auf das Kindschaftsrecht (also elterliche Sorge, Umgang, Inobhutnahmen, Datenschutzverstöße, Maßnahmen der Familienhilfe …) spezialisiert, weil wir glauben, dass sich schon ausreichend viele gute Familienanwälte um die finanziellen Dinge einer Trennung und um sonstige materielle Fragen kümmern.
Wenn wir einen Fall im Kindschaftsrecht annehmen, dann aus der Überzeugung heraus, dass es sich um einen Fall handelt, in dem von Seiten des Staates, der Gerichte, des Jugendamtes oder auch vom anderen Elternteil das Wohl des Kindes, um das es geht, aus dem Blick geraten ist oder sehr einseitig -oft eher „gefühlsorientiert“ als sachlich begründet – interpretiert wird. Wir bringen allen Mandanten die Wertschätzung entgegen, ihnen direkt und konkret zu sagen, wenn wir der Ansicht sind, dass sie an ihrem Verhalten positiv etwas zugunsten des Kindes verändern können oder müssen. Wir versuchen immer, Eltern so zu vertreten, dass es zum Wohl ihres Kindes geschieht. Wir nehmen uns daher die Freiheit, Mandate nicht anzunehmen oder zu beenden, wenn wir glauben, dass das Wohl des betroffenen Kindes nicht durch unsere Vertretung verbessert werden kann.
Wir hören unseren Mandanten zu. Wir argumentieren nicht nur juristisch, sondern auch pädagogisch und familienpsychologisch. Gutachten nehmen wir nicht als absolute Wahrheit an, sondern hinterfragen und prüfen, ob die von Gutachter gefundenen Ergebnisse auch durch wissenschaftliches Arbeiten und fundierte Tatsachenbasis zustande gekommen sind.
Wir haben uns im facettenreichen Familienrecht ausschließlich auf das Kindschaftsrecht (also elterliche Sorge, Umgang, Inobhutnahmen, Datenschutzverstöße, Maßnahmen der Familienhilfe …) spezialisiert, weil wir glauben, dass sich schon ausreichend viele gute Familienanwälte um die finanziellen Dinge einer Trennung und um sonstige materielle Fragen kümmern.
Aus unserer Sicht fehlt es leider oft im Kindschaftsrecht am intensiven Willen vieler Beteiligter, einen Fall aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten und immer wieder zu hinterfragen, ob es für bestimmte Verhaltensweisen der Kinder und Eltern auch alternative Erklärungen geben kann außer den allzu „offensichtlichen“. Auch müssen die leider sehr häufigen „Selbstbestätigungskreisläufe“ unterbrochen werden, denn es ist nicht dem Wohl der Kinder zuträglich, wenn alle Beteiligten mehr oder weniger voneinander abschreiben, ohne sich selbst eigene Gedanken zu machen und ohne zu versuchen, vermeintliche Fakten zu falsifizieren. Das sind schlicht bekannte und offensichtliche Denkfehler (confirmation bias, belief perseverance, belief bias, emotionale Beweisführung u.a.).
Kinder sind das Wichtigste einer Gesellschaft. Sie zu schützen, auch vor oft verfrühten oder über das rechte Maß hinausschießende Maßnahmen des Staates ist unsere Motivation, täglich in diesem auch emotional fordernden Bereich des Familienrechts engagiert tätig zu sein.
Uns ist wichtig, ein offenes Ohr für die persönlichen Nöte unserer Mandanten zu haben. Hierbei versuchen wir, den Mandanten auch ein feedback zu geben, wie ihr Verhalten das Kind, das Gericht und die anderen Verfahrensbeteiligten beeinflusst und wie diese Außenwirkung optimiert werden kann. Unsere Auffassung ist dabei, dass man an verfahrenen und vor allem für Kinder schlimmen Situationen oft nur etwas ändern kann, wenn man seine eigene Sichtweise bereit ist, zu überprüfen und zu ändern. Diese Änderung führt in vielen Fällen zu einer deutlichen Entspannung der Situation.
Unser Einsatz für die Familien gleicht oft einem Kampf gegen Windmühlen, wir müssen immer wieder gegen Unverständnis antreten, wenn wir z.B. einen Konsens der anderen Akteure, der sich aufgrund fehlerhafter Tatsachen gebildet hat, nicht für richtig halten, wenn wir für mehr Kinderrechte werben und versuchen, Richter*innen nicht nur zum bequemen Abschreiben des Gutachtensergebnisses, sondern zum eigenen intensiven Nachdenken anzuregen. All das tun wir aus der Überzeugung und Leidenschaft heraus, die Welt für Kinder etwas besser machen zu wollen.
Wir werden nicht aufgeben, immer wieder Gerichte, Verfahrensbeistände und Jugendamtsmitarbeiter*innen darauf aufmerksam zu machen, was unser aller Pflicht den Kindern gegenüber ist. Wir freuen uns immer wieder, Jugendamtsmitarbeiter*innen, Verfahrensbeiständ*innen und Richter*innen kennen zu lernen, die viel Herzblut, Empathie und Sachverstand zeigen und denen die Kinder, über deren Leben sie (mit-) entscheiden müssen, wichtig sind und die bereit sind, eigene erste Eindrücke und vorschnelle Beurteilungen ebenso zu hinterfragen, wie wir das tun.
Wichtig ist uns auch, durchzusetzen, dass sich eine ernsthafte Umsetzung der Istanbuler Konvention auch in den Gerichtssälen als Regel etabliert und dass Gerichte endlich aufhören, Mütter, die ihre Leidensgeschichte offenbaren, durch Sorgerechtsentzug und Umgangsausschluss zu maßregeln, weil sie kaum Beweise der Gewalt liefern können. Den Tätern dadurch auch noch die alleinige Macht über die Kinder zu geben, konterkariert die Konvention und schadet den Kindern.
Wir freuen uns, Sie kompetent und umfassend zu beraten und zu vertreten sowie gemeinsam mit Ihnen Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen.
Rufen Sie uns unter 09122-9249931 an, oder schreiben Sie uns eine E-Mail.